chevron_right
chevron_left

Akupunktur

Akupunktur ist eine der wenigen alternativen Heilmethoden, die Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs sind. Ärzte mit einer nachgewiesenen qualitativ hochwertigen Akupunkturausbildung können die Behandlung direkt mit Ihrer BKK-VerbundPlus-Versichertenkarte abrechnen.

Die Kostenübernahme erfolgt bei folgenden Indikationen

  • chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS), die seit mindestens sechs Monaten bestehen, oder
  • chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk, die seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Finden Sie einen Arzt in Ihrer Umgebung

Mit dem BKK ArztFinder finden Sie schnell und unkompliziert Ärzte für Ihr Anliegen.

Fragen und Antworten

Der kürzeste Weg zu mehr Informationen führt über unsere FAQ. Lesen Sie häufige Fragen und Antworten.