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Arzneimittelrabattverträge

Mit dem medizinischen Fortschritt steigen die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr um ca. 5 %. Damit diese Entwicklung nicht zu größeren Belastungen der Versicherten führt, schließen wir seit einigen Jahren Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern. Wir verpflichten uns, vorrangig Medikamente eines bestimmten Herstellers abzunehmen und erhalten hierfür einen Preisnachlass. Das gesparte Geld nutzen wir zur Finanzierung von Zusatzleistungen, die unseren Mitgliedern zu Gute kommen.

Welche Auswirkungen haben Rabattverträge für unsere Versicherten?

Wichtig: Sie bekommen in jedem Fall den vom Arzt verschriebenen Wirkstoff, es wird lediglich ein Präparat eines anderen Herstellers ausgewählt. Soweit Ihr Arzt auf dem Rezept ein bestimmtes Medikament mit einem Kreuz auf dem „Aut-Idem“-Feld verordnet, erhalten Sie dieses Medikament natürlich auch weiterhin.

Die Apotheke hat in der Regel immer die Wahl zwischen drei rabattierten Präparaten. Sollte Ihre Apotheke ausnahmsweise kein rabattiertes Präparat vorrätig haben, wird sie das benötigte Mittel schnellst möglich besorgen oder Ihnen ein anderes Präparat geben. Somit ist gewährleistet, dass Sie jederzeit mit dem richtigen Arzneimittel versorgt werden.

Und: Sollten Sie das Austauschmedikament wider Erwarten nicht so gut vertragen wie das bisherige Arzneimittel – was äußerst selten vorkommt – sprechen Sie bitte Ihren Arzt darauf an.

Gut zu wissen – höchste Qualität auch weiterhin gewährleistet

Alle Arzneimittelhersteller müssen die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Medikamente beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nachweisen, um eine Zulassung in Deutschland zu erhalten. Somit ist garantiert, dass alle Arzneimittel einen hohen Qualitätsstandard aufweisen.